03.11.2020 21:44 Alter: 3 yrs

Anpassung Schutzkonzept

Der Bundesrat hat am 28.10.2020 neue Vorgaben erlassen. Die Verschärfungen haben auch Auswirkung auf die Pfadi: Die Gruppengrössen wurden auf 15 Teilnehmer beschränkt.


Folgende Punkte aus dem Schutzkonzept sind für uns besonders wichtig:

  • Teilnehmende mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Pfadiaktivitäten teilnehmen. Wer noch Testresultate erwartet oder mit jemanden nahen Kontakt hatte, der auf diese wartet, verzichten auf die Teilnahme an der Aktivität.
  • Die Teilnahme an einer Pfadiaktivitäten basiert auf Freiwilligkeit. Trotz aller Schutzmassnahmen stellt eine Pfadiaktivität ein gewisses Risiko für eine Ansteckung dar. Besonders gefährdete Menschen wird einer Teilnahme abgeraten.
  • Wir sind in der Regel draussen und versuchen die Abstände einzuhalten. Zwischen den Kindern unter 12 Jahren kann es zur Unterschreitung des Abstandes kommen.
    Teilnehmende über 12 Jahren und Leiter achten auf die Einhaltung des Abstands. Sollte dieser nicht möglich sein oder wir uns in Innenräumen aufhalten, stehen Masken zu Verfügung. Die Kinder sollen sich wetterentsprechend anziehen, damit wir den ganzen Nachmittag draussen sein können.
  • Wenn Teilnehmende durch Eltern gebracht oder abgeholt werden, sollen die Distanzregeln zu anderen Eltern und Leitenden immer eingehalten werden.
  • Wir bieten keine Verpflegung an, jeder Teilnehmende soll für sich einen kleinen Zvieri und etwas zu trinken mitnehmen.

Es werden jeweils die Kontaktdaten der anwesenden Personen erfasst und für 14 Tage aufbewahrt. Diese Kontaktdaten können an die kantonale Stelle weitergeleitet werden.

Das Schutzkonzept kann auf der Webseite der Pfadibewegung Schweiz eingesehen werden.


Flyer des nationalen Schnuppertags vom 16. März 2024
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